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Ausländischer Führerausweis

Ihr ausländischer Führerausweis ist ab dem Datum Ihrer Ankunft in der Schweiz 12 Monate lang gültig. Sie müssen ihn vor Ablauf dieser 12 Monate umtauschen, um weiterhin legal fahren zu dürfen.

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Muss ich erneut eine Prüfung ablegen?

  • EU-/EFTA-Führerausweise können in der Regel ohne Prüfung umgetauscht werden.
  • Für andere Länder kann eine praktische Fahrprüfung erforderlich sein. Beginnen Sie frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden, da es in einigen Kantonen Wartelisten gibt. Die Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten bestanden werden, andernfalls verlieren Sie das Recht zu fahren.
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Einhaltung des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes

Die Schweiz setzt die Verkehrsregeln sehr strikt durch. Selbst geringfügige Verstösse (Parkieren, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung des Vortrittsrechts) können zu hohen Bussen oder zum Entzug des Führerausweises führen.

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Besondere Merkmale der Schweizer Beschilderung

Die Schweizer Verkehrszeichen können sich von denen in Ihrem Heimatland unterscheiden.

  • Vorfahrtsschilder umfassen gelbe Kreuze, Rauten und umgedrehte Dreiecke.
  • Autobahnen sind blau und nicht grün gekennzeichnet.
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Rechtsvortritt

Das Rechtsvortrittsrecht wird häufig angewendet, auch wenn keine Beschilderung vorhanden ist.

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Winterreifen und Ausrüstung

Winterreifen sind nicht obligatorisch, werden jedoch dringend empfohlen. Ohne Winterreifen können Sie bei einem Unfall teilweise haftbar gemacht werden und möglicherweise keinen Versicherungsschutz haben.

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Tagfahrlicht obligatorisch

Das Abblendlicht muss immer eingeschaltet sein, auch tagsüber.

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Obligatorische Autobahnvignette

Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen ist eine jährliche Vignette (CHF 40, als Klebevignette oder digital) erforderlich.

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Fahren mit einem ausländischen Fahrzeug in der Schweiz

Ein ausländisches Fahrzeug muss beim Zoll deklariert und innerhalb von 12 Monaten in der Schweiz zugelassen werden. Eine Schweizer Versicherung sowie eine technische Fahrzeugprüfung sind obligatorisch.

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Nulltoleranz für Alkohol (bzw. nahezu)

  • Maximaler Blutalkoholwert: 0.5 ‰
  • Für Neulenker (Probeführerausweis), Berufschauffeure und Busfahrer: 0.1 ‰
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Vorrang für den öffentlichen Verkehr

Fussgänger haben an Fussgängerstreifen Vortritt. Trams und Busse haben häufig Vortritt, auch in Kreisverkehren und an Kreuzungen.

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Standardgeschwindigkeitsbegrenzungen

Es gibt zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen, die oft diskret und automatisch erfolgen.

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Fahrverhalten

Diszipliniert und vorausschauend, Vortrittsregeln und Sicherheitsabstände werden eingehalten.

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Parkieren

Beachten Sie die Regeln Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde. Die folgenden grundlegenden Informationen gelten jedoch:

  • Blaue Zonen = kostenloses Kurzzeitparkieren
  • Weisse Zonen = kostenpflichtiges Kurzzeitparkieren
  • Gelbe Zonen = Privatparkplätze (nicht benutzen)

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